AGB

Neben den nachfolgend erörterten Punkten, die Grundlage eines Rechtsgeschäftes zwischen unserer Firma und einem Auftraggeber/Kunden sind, gelten darüber hinaus alle nach österreichischem Recht gültigen Regelungen.

EDV
Die Auslieferung unserer Softwareprogramme erfolgt auf einem geeigneten Datenträger und einem Manual mit der Beschreibung grundsätzlicher Funktionen. Bei Kauf unserer Software gelten die im Vertrag (Rechnung...) oder in einem anderen ausgestellten Dokument festgelegten Regelungen, sofern sie nicht gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, ansonsten gelten die Bestimmungen des Gesetzgebers sowie allgemein angewandte Rechtsgepflogenheiten. Grundlage ist hierfür Österreichisches Recht.

Ein Softwarefehler kann nicht als Rücktrittsgrund vom Kauf gewertet werden, sondern ist lt. Gewährleistungsrecht 2002 einer Verbesserung zu unterziehen (zum Beispiel durch Austausch des Datenträgers). Programmierinkompatibilitäten aufgrund komplexer Modulstrukturen lassen sich nicht immer 100prozentig ausschließen. Ein Schadenersatz ist abzuweisen.

Einrichtung und Hardware
Bei Kauf eines unserer Softwareprogramme unterstützen wir Sie vor Ort, sofern dies erwünscht und möglich ist (bis 100 km im Umkreis unseres Firmensitzes). Ein Anspruch kann nicht zwingend abgeleitet werden. Wir stellen auch Hardware zur Verfügung und installieren diese auf Wunsch. Reklamationen, die im Späteren nach einer von uns durchgeführten Installation geäußert werden, können wir nicht kostenlos berücksichtigen.

Netzwerkanpassung
Bei Eingriffen in bestehende Einzelplatzinstallationen oder bestehende Netzwerkinstallationen übernehmen wir keine Gewährleistung. Für alle Art von Datensicherung der Systeme ist der Auftraggeber/Kunde verantwortlich.

WEBSITE
Der Auftrag für eine Website berechtigt sich durch einen schriftlichen Vertrag, der sich mittels folgender Punkte auszeichnet:

Die Rechtsgültigkeit dieses schriftlichen Handouts inklusiver etwaiger Vereinbarungen wird mit einer Anzahlung bestätigt. Bei Ausstieg aus dem Vertrag durch den Auftraggeber stellen wir die Anzahlung in Rechnung, wenn erbrachte Leistungen erfolgten und nachgewiesen werden. Eine zeitliche Terminisierung ist vereinbarungsgemäß zu treffen.